Oft gestellte Fragen

Sie haben Fragen zu unseren Produkten, unseren Dienstleistungen?
In unseren FAQ’s („Frequently Asked Questions“ oder zu Deutsch „Häufig gestellte Fragen“) beantworten wir von unseren Kunden häufig gestellte Fragen. Vielleicht finden Sie hier ja schon eine Antwort auf Ihre Frage.
Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen können!

Wenn die Kosten einer Versorgung mit dem Kostenträger geklärt sind, bekommen Sie je nach Dringlichkeit der Versorgung einen raschen Anruf von uns und wir vereinbaren einen Liefertermin mit Ihnen.

Sobald uns ein Abholauftrag bzw. die Information einer Abholung eines Hilfsmittels vorliegt, wird einer unserer Mitarbeiter mit Ihnen einen Termin vereinbaren. Die Abholung erfolgt in der Regel 2 – 4 Werktage nach Erhalt der Information.

Als gesetzlich Krankenversicherter müssen Sie sich an bestimmten Leistungen beteiligen, sofern Sie nicht zuzahlungsbefreit sind. Die Zuzahlung soll einen kostenbewussten Umgang des Versicherten mit den Leistungen bewirken.

Sie ist erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres zu leisten.

Die Zuzahlung beträgt 10% des Hilfsmittelpreises je Hilfsmittel, mindestens 5,00€ maximal 10,00€.

Gesetzliche Zuzahlungen sind in der Regel immer bei Lieferung bzw. Herausgabe eines Hilfsmittels zu zahlen. Gelegentlich kann es aber vorkommen, dass der Betrag aus verschiedenen Gründen nicht direkt bei Erhalt der Ware kassiert werden kann. Dann erhalten Sie nachträglich eine Rechnung in Höhe der fälligen Zuzahlung. Es kann vorkommen, dass Sie eine Rechnung erhalten, obwohl Sie zuzahlungsbefreit sind. In diesem Fall informieren Sie uns bitte über Ihre Befreiung, damit wir künftig Bescheid wissen.

Der Kostenträger (Krankenkasse) zahlt immer nur eine Standardversorgung. Wir können leider nur das liefern, was von der Kasse bezahlt wird.

In den meisten Kostenfragen ist es erforderlich, dem Kostenträger (also der Krankenkasse) einen Kostenvoranschlag zu unterbreiten. Dieser wird dann von den Kassen geprüft. Sobald die Krankenkasse uns eine Kostenzusage in schriftlicher Form gibt, dürfen wir erst das entsprechende Hilfsmittel ausliefern.

In den meisten Fällen handelt es sich um Wiedereinsätze von Hilfsmitteln. Das liegt daran, dass die Hilfsmittel der Krankenkasse gehören und diese sie Ihnen zur Verfügung stellen. Aus Kostengründen gibt die Krankenkasse auch Ware heraus, die zwar nicht neu, aber garantiert einwandfrei ist. Die Hilfsmittel werden nach Gebrauch bei uns im Haus desinfiziert, gereinigt und instandgesetzt, damit sie für den nächsten Kunden wieder eingesetzt werden können.

Dass ein Sauerstoffgerät nicht richtig funktioniert, kann mehrere Ursachen haben. Meist hat das Gerät keinen Strom, die Sauerstoffzuleitung ist unterbrochen oder der Wasserbecher nicht vernünftig verschlossen.
Wir händigen bei jeder Lieferung eines Sauerstoffgerätes eine Kurzanleitung aus, in der man Fehlerbeschreibungen nachlesen kann. (Siehe Ordner ISO Formulare – Bedienungsanleitung Konzi)

Wir bitten um Verständnis, dass wir außerhalb unserer Hauptgeschäftszeiten nur einen Anrufbeantworter geschaltet haben. Die Nachrichten werden umgehend an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet und bei Notfällen sofort bearbeitet!

Bitte beachten Sie, dass Sie in lebensbedrohlichen Notfällen einen Krankenwagen oder den Notarzt rufen sollten!

In unseren Filialen haben wir immer genug Auswahl an Hilsmitteln. Gerne präsentieren wir Ihnen nach Terminabsprache auch weitere Rehamittel in unserer Zentrale in Gehlenbeck. Außerdem bieten wir den Service an, in unserer Zentrale Elektromobile sowie Elektrorollstühle vorzuführen und mit Ihnen zu erproben.

Die Krankenkassen haben für diverse Hilfsmittel eigene Lieferanten, sodass wir entsprechende Versorgungen nicht bezahlt bekommen. Wir sind aber immer bemüht, einen Versorgungswunsch an die Krankenkasse weiterzuleiten.

Auf der einen Seite sind Rezepte leider nur 28 Tage gültig. Sollte diese Zeit abgelaufen sein, benötigen wir ein neues Rezept.
Des Weiteren werden die meisten Hilfsmittel für eine gewisse Dauer (Zeit) an Krankenkassen verliehen. Ist die Leihzeit z.B. eines Rollstuhls abgelaufen, benötigen wir ein neues Rezept, damit die weitere Versorgung garantiert ist.

Rezepte sind bis 28 Tage nach Ausstellung gültig.

Das liegt dann an den Kostenträgern (Krankenkassen). In vielen Fällen werden Versorgungen von den Krankenkassen überprüft. Sie müssen sich leider an Ihre Kasse wenden!

Auf einer Verordnung bzw. einem Rezept muss die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels mit entsprechender Diagnose eingetragen sein.

Das Pflegepaket versenden wir am letzten Werktag des vorherigen Monats. Es sollte in den darauffolgenden 1-2 Werktagen bei Ihnen sein.

Das liegt daran, dass die Kosten für das Paket noch nicht geklärt sind.

Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Wir versuchen unser Bestes, damit Sie schnellstmöglich Ihr Pflegepaket erhalten.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Pflegepaket bis zum fünfzehnten eines jeden Monats kündigen können.

Nutzen Sie dafür unser Online-Formular oder rufen Sie uns einfach an.

Sie können bis zum fünfzehnten eines jeden Monats das Pflegepakete wechseln/ändern.

Nutzen Sie dafür bitte unser Formular.

Sie können bis zum fünfzehnten eines jeden Monats das Pflegepaket aussetzen.

Bitte beachten Sie, dass das Pflegepaket ersatzlos verfällt.